Geschäftsbedingungen
Definitionen
Der Veranstalter:
River & Green, ein in Schottland in 27 North Bridge Street, Hawick, TD9 9BD Schottland (Reg. Nr. 350924, MwSt. Nr. 941699876) eingetragener Reiseveranstalter.
Kunden:
Alle Personen, die einzeln oder in Gruppen ein vom Veranstalter angebotenes Reisearrangement erwerben.
Gruppenleiter:
Der Verantwortliche für die Buchung.
Urlaub:
Ein individuell gestalteter Urlaub, ein Inklusivarrangement oder ein Sprachkurs.
Anzahlung:
25% des Gesamtpreises.
Restbetrag:
75% des Gesamtpreises.
Vereinbarung
Der Veranstalter verpflichtet sich, für den Kunden nach Erhalt der Anzahlung einen Platz im Arrangement zu reservieren, und er erklärt sich bereit, dem Kunden nach Erhalt des Restbetrages das Arrangement vorbehaltlich der hierin enthaltenen Geschäftsbedingungen zu liefern. Der Kunde erklärt sich bereit, sich nach Zahlung des Restbetrages an die hierin enthaltenen Geschäftsbedingungen zu halten. Erst nach Verrechnung der Anzahlung durch die Bank des Veranstalters besteht ein Vertragsverhältnis zwischen Kunden und Veranstalter.
Der Gruppenleiter muss über 18 Jahre alt und rechtsfähig sein, eine Transaktion vorzunehmen. Er trägt die finanzielle Verantwortung für die Zahlung der gesamten Urlaubskosten, einschließlich etwaiger Storno- oder Umbuchungsgebühren.
Der Gruppenleiter erklärt sich bereit, der restlichen Kundengruppe genaue und vollständige Informationen bezüglich der Buchung bekannt zu geben, und er bestätigt, dass sich alle übrigen Gruppenmitglieder, auch solche, die zu einem späteren Zeitpunkt hinzukommen, bereit erklären, sich an diese Bestimmungen zu halten.
Der Gruppenleiter verpflichtet sich dem Veranstalter gegenüber, dass alle Angaben, die bei der Buchung gemacht werden, stimmen. Dazu gehört die korrekte Schreibweise aller Namen der Mitglieder in der Kundengruppe, wie sie im Reisepass zum Zeitpunkt der Reise aufscheinen. Wenn irgendwelche Änderungen in den dem Veranstalter vom Gruppenleiter gelieferten persönlichen Daten oder Kontaktdaten auftreten, ist der Gruppenleiter dafür verantwortlich, den Veranstalter so bald wie möglich darüber zu informieren.
Zahlung
Wenn das Datum der Buchung mehr als sechzig (60) Tage vom Arrangementbeginn entfernt ist, ist die Anzahlung mit der Buchung zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens sechzig (60) Tage vor Arrangementbeginn zu entrichten.
Wenn die Buchung weniger als sechzig (60) Tage vor Arrangementbeginn erfolgt, ist der Gesamtpreis bei der Buchung voll zu entrichten.
Wenn der Restbetrag zum Fälligkeitsdatum noch aussteht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Buchung zu stornieren und die Anzahlung einzubehalten. Alle Zahlungen sind gegen die vom Veranstalter ausgestellten Rechnungen zu begleichen. Alle Zahlungen sind in Euro mit einem Firmen- oder Privatscheck oder mittels Banktransfer zu leisten. Die vertraglichen Verpflichtungen des Veranstalters treten erst nach Verrechnung der Zahlungen durch die Bank des Veranstalters in Kraft.
Eingeschlossene Leistungen
Die in einem Urlaub eingeschlossenen Leistungen sind die im Urlaubsvorschlag angeführten und in der Buchungsbestätigung wiederholten Leistungen.
Ausgeschlossene Leistungen
Die aus einem Urlaub ausgeschlossenen Leistungen sind die im Urlaubsvorschlag angeführten und in der Buchungsbestätigung als ausgeschlossen bestätigten Leistungen. Die folgenden Leistungen sind immer aus einem Urlaub ausgeschlossen:
- Flüge zum und vom Edinburgh Airport
- Reiseversicherung (einschl. Storno-, Unfall- und Haftpflichtversicherung)
- Trinkgeld (es ist üblich, den Ghillies ein Trinkgeld von £10-£20/Angler/Tag zu zahlen)
- Kleidung
- Telefon
- Versand, Verpackung oder Räuchern behaltener Fische
Änderungen durch den Kunden
Im Fall, dass ein Kunde, ganz gleich aus welchen Gründen, seine Reise nach geleisteter Anzahlung ändern muss, wird sich der Veranstalter nach besten Kräften bemühen, diese Änderungen zu berücksichtigen, allerdings zu den folgenden Bedingungen:
Alle vom Veranstalter im Namen des Kunden entrichteten Stornogebühren in Bezug auf Transport, Unterkunft oder Aktivitäten werden dem Kunden ohne Ermäßigung oder Aufpreis verrechnet. Der Kunde ist vertraglich verpflichtet, besagte Gebühren innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt der Rechnung des Veranstalters zu begleichen.
Im Falle umfassender Änderungen seitens des Kunden (z.B. eine Änderung des Urlaubsbeginns) wird der Veranstalter die Kosten eines alternativen Urlaubs auf folgender Grundlage unter Berücksichtigung der bereits vorausgezahlten Beträge berechnen:
A = (B + C + D) – E
dabei sind:
A = die FÄLLIGE GEBÜHR
B = der Preis des alternativen Urlaubs
C = die Kosten, die dem Veranstalter für etwaige Stornogebühren entstehen, die von den Lieferanten des ursprünglichen Urlaubs erhoben werden.
D = eine Umbuchungsgebühr in Höhe von £50/Tag für die Dauer des ursprünglichen Urlaubs.
E = der Gesamtpreis des ursprünglichen Urlaubs
Beispiel:
Ein ursprünglicher Golfurlaub von 4 Tagen bedurfte einer umfassenden Änderung, da der Kunde den Beginn des Urlaubs geändert hat. Der Preis des ursprünglichen Urlaubs war £2000. Das Hotel erhob eine Stornogebühr von £150 und der Golfplatz £75. Der Preis des umgebuchten alternativen Urlaubs betrug nun £2400. Zum Zeitpunkt der Umbuchung aufgrund der Änderungen des Kunden hatte der Kunde bereits den vollen Betrag des ursprünglichen Urlaubs entrichtet.
Die vom Kunden zu entrichtende Gebühr ist:
£2400 + (£150 + £75) + (4 x £50) – £2000 = £825
- Der Veranstalter ist stets bemüht, dieselben Lieferanten für den geänderten Zeitplan des Kunden zu verwenden. Man wird sich nach besten Kräften bemühen, dasselbe Qualitätsniveau für die geänderten Posten zu erhalten, wobei der Veranstalter keine Gewähr abgeben kann, dass dies immer möglich sein wird.
- Im Fall, dass der Kunde die ihm in gutem Glauben vom Veranstalter in Folge seiner Änderungen gebotenen alternativen Urlaubsarrangements nicht annehmen will, wird der Urlaub als storniert betrachtet und die hierin festgelegten Stornorückzahlungsbedingungen treten in Kraft.
Behalten gefangener Fische
Lachs und Meerforellen können nur in Übereinstimmung mit den örtlichen Vorschriften, Bestimmungen und der Praxis in den jeweiligen Revieren, in denen die Fische gefangen wurden, getötet und behalten werden.
Wenn ein Kunde einen genehmigten Fisch behalten will, wird sich der Veranstalter bemühen, dass das Hotel, in dem wir am Tag des Fischfangs übernachten, den Fisch einfriert, verpackt und an die vom Kunden benannte Adresse verschickt. Alle damit verbundenen Kosten gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
Beim Fischen am Spey erhält der Kunde einen halben Räucherlachs als Entgelt für einen eingebrachten, genehmigten Lachs.
Unterkünfte
Vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Vereinbarungen im Urlaubsvorschlag, die in der Buchungsbestätigung bestätigt werden, basiert der Gesamtpreis auf zwei Kunden, die sich ein Standard-Zweibett- oder Doppelzimmer teilen. In den meisten Fällen wird für eine Einzelbelegung eine Zusatzgebühr erhoben. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Unterkünfte durch solche von einem ähnlichen oder höheren Niveau als dem in der Buchungsbestätigung angegebenen zu ersetzen.
Stornos & Erstattungen
Im unwahrscheinlichen Fall einer Stornierung durch den Veranstalter ist der Kunde zu einer Rückerstattung aller entrichteten Beträge berechtigt. Im Fall einer Stornierung durch den Kunden erfolgt die Rückerstattung wie folgt:
- Innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Anzahlung durch den Veranstalter: 100% der Anzahlung, abzüglich aller nicht erstattungsfähigen Kosten, die dem Unternehmen zum Zeitpunkt der Stornierung bereits entstanden sind
- Später als 14 Tage nach Erhalt der Anzahlung durch den Veranstalter und vor Fälligkeit des Restbetrags: 50% der Anzahlung, abzüglich aller nicht erstattungsfähigen Kosten, die dem Unternehmen zum Zeitpunkt der Stornierung bereits entstanden sind
- Nach dem Datum, an dem die Restzahlung fällig ist
- Während der Dauer eines Arrangements: Nichts
Eine Stornierung durch den Kunden kann per E-Mail, Telefon oder brieflich erfolgen. Datum der Stornierung ist das Datum, an dem die Stornierungsbestätigung vom Veranstalter ausgestellt wird. In der Regel erfolgt dies am Tag des Stornierungseingangs. Die Bestätigung kan nicht ohne guten Grund verweigert werden.
Für Rückzahlungen erhobene Bankgebühren gehen zur Gänze zu Lasten des Veranstalters.
Keine Erstattung gewährt wird im Falle des Verlustes von Fischen, Golfen oder Jagen durch widrige Witterungsverhältnisse oder Hochwasser.
Folgeschäden
Im Fall einer Stornierung durch den Kunden oder den Veranstalter haftet der Veranstalter für keinerlei Folgeschäden, die dem Kunden entstehen könnten.
Beschwerden
Im Fall von Beschwerden werden die Kunden den Vertreter des Veranstalters so bald wie möglich informieren, um dem Veranstalter die Möglichkeit zu geben, den Fall zu bereinigen. Sie erhalten vor der Reise die Kontaktangaben des Veranstalters. Falls die Beschwerde ungelöst bleibt, schreiben Sie dem Veranstalter so bald wie möglich nach ihrer Rückkehr (mindestens innerhalb von 28 Tagen ab Ihrer Rückkehr). Der Veranstalter wird sich dann bemühen, die Beschwerde zu Ihrer vollsten Zufriedenheit zu regeln.
River & Green befolgt den Verhaltenskodex der Association of British Travel Agents (ABTA) und der Veranstalter erklärt sich bereit, sich an die Entscheidungen des Chartered Institute of Arbitrators (Institution für Schiedsgerichtsbarkeit) zu halten.
Verantwortung des Kunden
Von den Kunden wird ein Verhalten erwartet, das in keiner Weise den Komfort oder das Vergnügen anderer Gruppenmitglieder, der Lieferanten oder Mitarbeiter und Vertreter des Veranstalters beeinträchtigt. Bei der Teilnahme an den sportlichen, im Reiseprogramm vorgesehenen Aktivitäten, wird sich der Kunde an die entsprechende Etikette halten.
Im Fall, dass sich ein Kunde ungehörig oder auf eine Weise benimmt, die seine eigene und die Gesundheit und Sicherheit der Gruppenmitglieder, Lieferanten oder Mitarbeiter und Vertreter des Veranstalters gefährdet, erhält der Kunde vom Veranstalter eine schriftliche Verwarnung. Wenn das ungehörige oder gefährliche Verhalten des Kunden andauert, ist der Veranstalter berechtigt, den Kunden umgehend aus dem Arrangement auszuschließen.
Die Beurteilung von ungehörigem oder gefährlichem Verhalten erfolgt nach dem ausschließlichen Ermessen eines Direktors des Veranstalters. Ein Ausschluss wird wie eine Stornierung der Teilnahme am Arrangement behandelt und gemäß den Stornierungsbestimmungen erfolgt keine Rückerstattung.
Gesundheit und Sicherheit
Die in den Arrangements enthaltenen sportlichen Aktivitäten beinhalten Risiken, die z.B. bei Aktivitäten wie Wandern auf unebenem Terrain, Waten, Auswerfen und Schießen entstehen können. Mit der Buchung eines Arrangements bestätigt der Kunde, dass er sich der Risiken bewusst ist, entsprechend ausgerüstet und körperlich und gesundheitlich fit genug ist, um am Reiseprogramm teilzunehmen.
Reiseversicherung
Der Kunde wird selbst dafür sorgen und bestätigen, dass er über eine gültige und umfassende Reiseversicherung verfügt. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung bezüglich einer fälschlichen Bestätigung, dass der Kunde über eine Versicherung verfügt. Der Kunde wird den Veranstalter bezüglich jedweder Forderungen, die diesem aufgrund von Handlungen, Fehlern oder Unterlassungen seitens Dritter, einschließlich Hotel-, Restaurant- und Transport-Betreibern und Besitzern, Golfclubs und Estate-Besitzern entstehen, schadlos halten.
Reisepässe und Visa
Der Kunde muss über einen gültigen Reisepass und ggf. ein gültiges Visum für die Einreise in und die Reise im Vereinigten Königreich für die gesamte Dauer des Arrangements verfügen. Falls ihm die Einreise ins Vereinigte Königreich verweigert wird, gilt seine Teilnahme am Arrangement gemäß den Stornierungsbestimmungen als storniert und er erhält keine Rückvergütung.
Haftungsbeschränkung
Der Veranstalter haftet für fahrlässiges Handeln seiner Mitarbeiter oder Vertreter, die zu Tod, Körperverletzung oder Sachschaden führen, nur in dem Ausmaß, wie er dazu nach schottischem Recht verpflichtet ist. Andernfalls haftet der Veranstalter dem Kunden gegenüber für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden oder Verluste, wenn die vertragliche Nichterfüllung:
- Zu Lasten des Kunden geht
- Zu Lasten Dritter geht, die in keiner Beziehung zu den vertraglich zu leistenden Diensten stehen und wenn der Vorfall unvorhergesehen und unvermeidbar ist.
- Wenn es sich um unvorhergesehene und ungewöhnliche Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters handelt, deren Folgen selbst bei gehöriger Sorgfalt unvermeidbar gewesen wären.
- Aufgrund politischer Streitfälle, Krieg, Terroranschläge, Grenzsperrungen, Visumsverweigerung, Arbeitskampf, Klima, oder ähnlicher Umstände und sonstiger Fälle von höherer Gewalt.
- Aufgrund eines Vorfalls, den der Veranstalter selbst mit gehöriger Sorgfalt nicht hätte vorhersehen oder verhindern können.
Jede übernommene Haftung beschränkt sich auf den entrichteten Preis oder, im Fall von Sachschaden, auf die maximale Höhe des Betrages, den der Eigentümer selbst entrichtet hat, oder der für ihn entrichtet wurde.
Die Haftungsübernahme durch den Veranstalter erfolgt vorbehaltlich der Übertragung aller Rechte des Kunden gegenüber Vertretern, Lieferanten und Unterauftragnehmern des Veranstalters, die für die unzulängliche Programmdurchführung oder den Tod oder die Körperverletzung des Kunden verantwortlich sind, durch den Kunden an den Veranstalter.
Geheimhaltung
Der Veranstalter wird an Dritte nur solche persönliche Daten offen legen, die zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen erforderlich sind. Kundendaten werden an keine sonstigen Personen oder Organisationen weitergegeben.
Geltendes Recht
Dieser Vertrag unterliegt schottischem Recht und der ausschließlichen Zuständigkeit schottischer Gerichte.