Regeln und Bestimmungen

Feuerwaffenbestimmungen

Gemäß den hier geltenden Bestimmungen müssen alle Jäger, die Großbritannien besuchen, im Besitz eines gültigen Waffenscheins und über 18 Jahre alt sein. Bei Besuchern aus Großbritannien und allen übrigen EU-Ländern handelt es sich dabei in der Regel um einen Europäischen Waffenpass. Besucher aus Ländern außerhalb der EU, einschließlich USA und Kanada, können einen entsprechenden Waffenschein Ihres jeweiligen Landes oder Bundesstaates, oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Sheriffs oder Richters vorlegen.

Sie brauchen für die Einreise nach Großbritannien eine Besuchserlaubnis, ganz gleich ob Sie hier mit Ihrem eigenen Gewehr oder mit einem gemieteten Gewehr auf die Jagd gehen. Mit einem UK Firearms Permit (Feuerwaffenschein) können Sie eine Feuerwaffe, wie z.B. ein Jagdgewehr, innehaben und Munition kaufen. Mit einem UK Shotgun Permit (Flintenschein) können Sie die meisten Flinten, wie Querflinten und Bockflinten, sowie Halbautomatikflinten mit einer Magazingröße von zwei oder weniger verwenden.

Die Beantragung einer UK Visitor Permit muss für den Besucher bei der Polizei über eine Person erfolgen, die in dem Gebiet, wo gejagt werden soll, ansässig ist. Das wird in der Regel von River and Green als Ihrem Sportvertreter gemacht. Wenn Sie in Großbritannien ein Gewehr mieten wollen, müssen Sie mindestens 45 Tage vor dem ersten Jagdtag eine Fotokopie Ihres gültigen Waffenscheins vorlegen. Wenn Sie Ihr eigenes Gewehr in Großbritannien verwenden wollen, müssen Sie uns das Original Ihres Waffenscheins mindestens 55 Tage vor Ihrer Einreise zustellen. Wir verrechnen pro Antrag eine Gebühr von £85.

Alle Fluglinien haben unterschiedliche Regeln in Bezug auf die Mitführung von Feuerwaffen – einige haben zusätzliche Bestimmungen und Gebühren, weshalb Sie sich vor Ihrer Buchung bei der jeweiligen Fluglinie darüber informieren sollten.

Einfuhr von Hunden nach Großbritannien

Hunde können aus den Ländern der EU, die am Pet Travel Scheme (PETS) teilnehmen, ohne Quarantäne eingeführt werden, vorausgesetzt, dass alle einschlägigen britischen Bestimmungen eingehalten werden. Für die Hunde sind Mikrochip, Tollwutimpfung und Blutuntersuchung erforderlich und sie müssen gegen Zecken und Bandwurm behandelt worden sein. Außerdem brauchen sie einen gültigen EU-Tierpass und müssen mit einem anerkannten Transportunternehmen auf einer genehmigten Route nach Großbritannien einreisen. Weitere Informationen finden Sie, wenn Sie hier anklicken.

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